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Aufbahrung
Infos für Deutschland - Aufbahrung ist das offene Ausstellen eines Verstorbenen während eines gesetzlich bestimmten oder eines behördlich genehmigten Zeitraumes in öffentlichen oder privaten Räumlichkeiten vor der Beerdigung auf einer Totenbahre oder in einem Sarg. Nach Eintritt des Todes muss zunächst ein Arzt eine Leichenschau vornehmen und die Freigabe durch die Todesbescheinigung (auch Leichenschauschein oder Totenschein genannt) erklären. Vor der Ausstellung dieser Bescheinigung dürfen keine Versorgungs- und Behandlungsmaßnahmen an dem Verstorbenen durchgeführt werden. Danach besteht die Möglichkeit, den Verstorbenen bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes ohne besondere behördliche Genehmigung im Sterbehaus zu behalten, um ihn dort aufzubahren. Die Aufbahrung in der Zeit von der Freigabe des Leichnams bis zur Bestattung erfolgt heute meistens im geschlossenen Sarg beim Bestatter oder in der Leichenhalle des Friedhofs. Sie ist aber auch in der Klinik, im Pflegeheim oder zu Hause möglich. Bei einer offenen Aufbahrung können die Angehörigen den Toten noch einmal sehen und von ihm Abschied nehmen Daneben besteht für die Angehörigen des Verstorbenen die Möglichkeit, bei den zuständigen Behörden eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Die Aufbahrung zuhause muss unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen (Länder-)Regelungen erfolgen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind in den einzelnen deutschen Bundesländern verschieden. Zur längeren oder unter bestimmten Gegebenheiten bedingten Aufbahrung ist eine Thanatopraktische Behandlung ratsam. Ein Leichnam kann ferner auch in der Aufbahrungshalle eines Friedhofs, eines Bestattungsunternehmens oder in einer Kirche aufgebahrt werden.
 
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